Untersuchungshaft in Deutschland

In Deutschland verhaftet

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Diese Informationsbroschüre stammt von nederlandwereldwijd.nl

Untersuchungshaft in Deutschland

Was ist bei einer Untersuchungshaft in Deutschland zu erwarten?

Regelmäßig rufen uns Menschen an, deren Ehemann, Partner oder Freund von der deutschen Polizei verhaftet und in Untersuchungshaft genommen wurde. Da die meisten Menschen mit dem Gesetz noch nie in Konflikt gekommen sind, stellen sich eine Reihe von Fragen, die wir hier kurz beantworten wollen:

Wann kommt man in Untersuchungshaft?

Um wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Untersuchungshaft genommen zu werden, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: zum einen muss der Beschuldigte der Straftat – in der Regel der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – dringend verdächtig sein. Zum anderen muss ein so genannter Haftgrund vorliegen.

Bei einem ausländischen Beschuldigten nehmen deutsche Justizbehörden regelmäßig den Haftgrund der sogenannten Fluchtgefahr an. Dieser ist nach dem Gesetz gegeben, wenn die Justiz die Befürchtung hat, der Beschuldigte werde sich durch Flucht oder durch untertauchen dem Gerichtsverfahren entziehen. Ob dies angenommen wird oder nicht hängt entscheidend zusammen mit der Höhe der zu erwartenden Strafe – so wird beispielsweise bei einer Einfuhr von beispielsweise 5 g Marihuana keine Untersuchungshaft angeordnet, auch nicht bei ausländischen Beschuldigten, da hier am Ende Verfahrens allenfalls mit einer Geldstrafe zu rechnen ist. Anders verhält es sich dagegen bei einer Einfuhr von fünf Kilo Marihuana oder Kokain. Hier rechtfertigt die zu erwartende Strafe in der Regel die Anordnung von Untersuchungshaft, was natürlich aber auch wieder vom Einzelfall abhängig ist.

Wo wird die Untersuchungshaft vollstreckt?

Sofern die Betroffenen an der Grenze zwischen Deutschland und den Niederlanden bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln von der Polizei erwischt werden, wird die Untersuchungshaft in der Regel in einer der grenznahen Justizvollzugsanstalten vollstreckt. Zu nennen sind hier insbesondere die JVA Geldern, die Justizvollzugsanstalt Kleve, die Justizvollzugsanstalt Duisburg, die Justizvollzugsanstalt Mönchengladbach, die Justizvollzugsanstalt Essen und die Justizvollzugsanstalt Duisburg, sowie die Justizvollzugsanstalt Aachen.

Kann ich meinen Angehörigen in der Untersuchungshaft besuchen?

Die Antwort ist einfach: ja.

Für den Besuch benötigt man aber eine Besuchserlaubnis, welche wir für die Angehörigen unserer Mandanten natürlich organisieren und beantragen. Der weitere Ablauf des Besuches ist dann mit der Justizvollzugsanstalt zu besprechen, in der Regel dürfen Inhaftierte in Deutschland zweimal pro Monat für jeweils 1 Stunde Besuch bekommen. Der Besuch wird dann hierbei von einem Polizeibeamten überwacht. Gespräche über das Verfahren selbst sind hierbei verboten, regelmäßig muss auch ein Dolmetscher bei dem Gespräch anwesend sein.

Sie sehen: der Besuch eines in Deutschland inhaftierten ist für ausländische Angehörige in der Regel mit einiger organisatorischer Vorbereitung verbunden. In unserer Kanzlei gehört es aber zum Service, dies alles für Sie zu organisieren. Rufen Sie uns an und schildern uns Ihren Fall, wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Kann ich mit meinem Angehörigen telefonieren?

Grundsätzlich sieht das Gesetz nicht die Möglichkeit vor, mit Angehörigen zu telefonieren.

Jedoch war es bei uns in der Vergangenheit häufiger so, dass Beschuldigte aus weit entfernten Ländern kamen, also aus Italien, dem Kosovo, oder anderen Ländern im Balkan.

Außerdem hatten wir schon ältere Mandanten mit älteren Angehörigen, für welche eine Reise für einen Besuch zu anstrengend gewesen wäre. In einer solchen besonderen Situation haben wir dann im Einzelfall mit der Staatsanwaltschaft aushandeln können, die Erlaubnis für Telefongespräche mit ihren Angehörigen zu erteilen.

Ob so etwas möglich ist oder nicht, hängt immer vom Einzelfall ab – schildern Sie uns Ihren Fall und dann helfen wir natürlich gerne weiter.

Kann ich meinem Angehörigen Geld überweisen?

Ja, auch hier helfen wir natürlich bei der Organisation.

In der Regel hängt es von der jeweiligen Justizvollzugsanstalt ab, wie viel Geld Beschuldigte auf ihrem sogenannten Haftkonto haben dürfen.

Wie lange dauert die Untersuchungshaft?

Nach der deutschen Strafprozessordnung darf die Untersuchungshaft höchstens ein Zeitraum von sechs Monaten dauern – nach Ablauf dieser Frist, muss das Verfahren vor Gericht begonnen haben.

Hier ist es gut und sinnvoll, wenn sich Betroffene bzw. Angehörige frühzeitig bei uns melden. Denn je mehr Zeit vor dem Verfahren noch bleibt, desto besser lässt sich das Verfahren gestalten und alles in die richtige Richtung lenken.

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