Deutsche Strafverteidigung bei:

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Deutschland

Nikolai Odebralski,
Rechtsanwalt & Strafverteidiger

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Als eine der, im Bereich Strafrecht, führenden Rechtsanwaltskanzleien Deutschlands freuen wir uns, Ihnen unsere Hilfe anbieten zu können.

Jährlich vertreten wir eine Vielzahl von niederländischen Mandanten in größeren Strafverfahren – insbesondere wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Deutschland. Vor allem die Verteidigung in Verfahren wegen Verstößen gegen das BtMG, insbesondere der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln, ist einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit.

Für gewöhnlich werden die Beschuldigten an der Grenze zwischen den Niederlanden und Deutschland von der Polizei wegen des Vorwurfes der Einfuhr von Betäubungsmitteln verhaftet – und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo dann die Untersuchungshaft angeordnet wird. Wir haben regelmäßig Mandanten in den grenznahen Justizvollzugsanstalten, beispielsweise in Mönchengladbach, Aachen, Geldern, Kleve – oder auch Köln, Düsseldorf oder Essen.

Durch unsere langjährige Erfahrung in dem Bereich BtMG sowie die Vertretung von hunderten von Mandaten jährlich, verfügen wir über die notwendige Erfahrung, auch Ihr Betäubungsmittel-Strafverfahren erfolgreich gestalten zu können und Ihrem Freund oder Familienangehörigen die Erfahrung der Untersuchungshaft gegebenenfalls sogar zu ersparen.

Zunächst einmal finden Sie einige der wichtigsten Fragen, welche uns Mandanten zu Beginn eines Verfahrens regelmäßig stellen. Denn sofern derzeit ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen Sie oder einen Ihrer Angehörigen anhängig ist, haben auch sie sich sicherlich einige dieser Fragen bereits gestellt. Hier finden Sie die ersten Antworten zu Vorschriften, Straftaten und dem BtMG und dem Ablauf eines deutschen Strafverfahrens wegen des Vorwurfes des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Eine Sache aber noch vorab: eine Website kann immer nur die ersten allgemeinen Fragen beantworten, aber keine anwaltliche Beratung ersetzen, die Sie als Betroffenen beschäftigen. Nur im persönlichen Gespräch können wir eine individuelle Lösung für Ihre Situation finden. Zögern Sie deshalb nicht und kontaktieren Sie uns gerne! Ich berate Sie gerne in deutscher und englischer Sprache.

Unsere Erfolgsgarantie: Wir bearbeiten täglich Mandate aus dem BtM-Bereich. Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge, Betrieb einer Indoor-Plantage oder Besitz von Marihuana – wir verstehen Ihre Situation und finden eine Lösung.

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Fachanwalt für Strafrecht
Nikolai Odebralski
Huyssenallee 99-103
45128 Essen

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Telefax: +49 201 747 188-29
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