Andere Delikte

In Deutschland verhaftet

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Diese Informationsbroschüre stammt von nederlandwereldwijd.nl

Andere Delikte

Andere mögliche Delikte in Deutschland

Neben dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vertreten wir Sie auch in einer Vielzahl weiterer Vorwürfe, unabhängig davon welche Straftat ihnen oder ihren Verwandten vorgeworfen wird. Zu nennen sind hier beispielsweise gängige Vorwürfe wie Einbruch, Raub, Diebstahl oder auch nur das Fahren unter Drogeneinfluss – bis hin zu schweren Vorwürfen, wie Mord oder Totschlag.

Raub oder räuberische Erpressung

Sofern der Vorwurf Raub oder räuberische Erpressung im Raum steht geht es zumeist darum, dass eine Person etwas mit Gewalt oder der Drohung mit Gewalt weggenommen worden sein soll. Die Art der Vorwürfe kann höchst unterschiedlich sein, ebenso wie die Strafen die hierfür verhängt werden. Wichtig zu wissen ist aber, dass auf eine Verurteilung wegen Raub in Deutschland regelmäßig Freiheitsstrafen stehen – wobei diese dann im Einzelfall zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Diebstahl und Unterschlagung

Weniger schwere Strafen zu erwarten hat man bei dem Vorwurf Diebstahl. Nach dem deutschen Strafgesetz macht man sich wegen Diebstahls strafbar, wer einer anderen Person etwas ohne oder gegen den Willen entwendet. Derartige Verfahren lassen sich in der Regel mit Geldstrafen erledigen.

Selbiges gilt für den Vorwurf der Unterschlagung. Auch die Unterschlagung ist in Deutschland mit Geldstrafe bestraft – wobei auch dies natürlich abhängig vom Einzelfall ist.

Mord, Totschlag oder Vergewaltigung

Regelmäßig vertreten wir auch Beschuldigte, den schwere Delikte vorgeworfen werden, wie beispielsweise Mord, Totschlag oder Vergewaltigung. Als professionelle Rechtsanwälte und Strafverteidiger vertreten wir auch Beschuldigte bei dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Vergewaltigung.

Gerade die Bearbeitung von Sexualstraftaten – also sexueller Missbrauch von Kindern bzw. Vergewaltigung – erfordern besondere Kompetenzen, die wir uns im Laufe der langjährigen Tätigkeit erarbeiten konnten.

Die Vertretung von Beschuldigten gegen den Vorwurf des Mordes bzw. Totschlag – also sogenannte Kapitaldelikte – erfordern eine besonders gründliche und intensive Auseinandersetzung mit dem Vorwurf und den Akten.

Denn so ist der Vorwurf Mord in Deutschland mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht, was in der Praxis eine Haftstrafe von 15 bzw. 25 Jahren bedeutet. Anders ist es beim Vorwurf des Totschlags, hier ist die Haftstrafe abhängig vom Einzelfall, in der Regel werden aber auch hierfür sehr hohe Haftstrafen verhängt. Durch die regelmäßige Verteidigung von Beschuldigten in dem Bereich Mord und Totschlag bringen wir auch hier die notwendige Erfahrung mit, um Sie oder Ihren Angehörigen professionell zu verteidigen.

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