Der Ablauf des Strafverfahrens

In Deutschland verhaftet

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Diese Informationsbroschüre stammt von nederlandwereldwijd.nl

Der Ablauf des Strafverfahrens

Ablauf eines Strafverfahrens im Bereich BtMG

Der Ablauf eines Strafverfahrens im Bereich BtMG läuft eigentlich immer ähnlich ab. Zunächst einmal wird seitens der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wenn ein so genannter Anfangsverdacht bezüglich der Begehung einer Straftat im Bereich des BtMG vorliegt.

Ein solcher Verdacht kann sich aus unterschiedlichen Anlässen oder Hinweisen ergeben. In der Regel kommt es in Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einem solchen Verdacht, wenn Beschuldigte auf dem Weg von den Niederlanden nach Deutschland von der Polizei kontrolliert werden und hierbei Betäubungsmittel mit sich führen. Die Art der Betäubungsmittel reicht hierbei von Marihuana, über Kokain, Heroin und LSD, bis hin zu Crack oder Crystal Meth.
Regelmäßig werden ausländische Beschuldigte dann in Deutschland in Untersuchungshaft genommen, da sie über keinen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Ist man erst einmal in einer der Justizvollzugsanstalten in Kleve, Geldern, Mönchengladbach, Aachen oder Duisburg, sind den Beschuldigten oft die Hände gebunden.

Im Idealfall wenden Sie sich, als Betroffener, direkt an unsere Kanzlei, um das Betäubungsmittel-Verfahren frühzeitig in die richtigen Bahnen zu lenken.

Abzuraten ist jedenfalls davon, seine rechtlichen Interessen und seine Freiheit in die Hände eines lokalen Pflichtverteidigers zu legen. Denn dieser wird in der Regel vom zuständigen Gericht bestimmt. Hierbei ist es kein Geheimnis, dass solche Pflicht-Anwälte deswegen bestimmt werden, da sie mit den Richtern und Staatsanwälten auch privat befreundet sind – und insofern eher auf der Seite des Gerichts stehen, als auf der Seite ihrer Mandanten.

Besteht ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger erhalten Sie oder Ihr Angehöriger ein Schreiben zwecks der Auswahl eines Pflichtverteidigers. Sie haben dann eine Woche Zeit, selber einen Pflichtverteidiger zu bestellen. Unsere Kanzlei übernimmt gerne diesen Posten für Sie. Kontaktieren Sie uns dafür über unser Kontaktformular.

Sofern Sie uns mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen, beantragen wir erst einmal die Akten und machen uns ein Bild davon, wie die Dinge liegen. Sofern der Beschuldigte sich in Untersuchungshaft befindet, versuchen wir möglichst zeitnah ein Termin dort zu vereinbaren um alles weitere zu besprechen.

Wie die Sache dann im Einzelfall weitergeht, hängt natürlich vom Inhalt der Akten und der individuellen Beweislage ab. Sind die Vorwürfe zutreffend und ist die Beweislage eindeutig, macht es Sinn, möglichst frühzeitig die Möglichkeit eines Geständnisses zu erwägen und hierdurch zu versuchen, wichtige Pluspunkte zu sammeln. Ein solches Geständnis kann den Beschuldigten regelmäßig viele Jahre Haft ersparen.

Sofern es dann zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht kommt, vertreten wir Sie oder Ihren Angehörigen natürlich gerne. In der Regel finden die Verhandlung vor dem Landgericht Duisburg, dem Landgericht Kleve, dem Amtsgericht Geldern, dem Landgericht Krefeld, dem Landgericht Mönchengladbach oder dem Landgericht Köln statt. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit, kennen wir hier die beteiligten Richter und Staatsanwälte schon aus anderen Verfahren – aber was noch wichtiger ist: diese kennen uns auch und wissen, dass wir im Zweifelsfall sehr unangenehm werden können.

Fachanwalt für Strafrecht
Nikolai Odebralski
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